Sie möchten sich für unser Förderprogramm für Vereine „Digitale Brücke für Gutes“ bewerben und eine kostenlose Webseite für Ihren Verein erhalten? Dieser Beitrag geht die Bewerbung deshalb Schritt für Schritt durch: welche Voraussetzungen gelten, welche Unterlagen Sie brauchen, was wir bei der Bewertung prüfen und wie es nach der Zusage weitergeht.

Voraussetzungen für das Förderprogramm für Vereine
Für die Teilnahme am Förderprogramm für Vereine gibt es zwei feste Bedingungen:
- Gemeinnützigkeit: Ihre Organisation muss vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Das gilt für eingetragene Vereine (e.V.), Stiftungen, gGmbHs und Schulen.
- Sitz in Deutschland: Die Organisation muss in Deutschland ansässig sein.
Nicht relevant sind dagegen das Gründungsjahr, die Mitgliederzahl oder der Tätigkeitsbereich. Ob Sport, Kultur, Bildung, Tierschutz, Naturschutz oder soziale Arbeit – alle Bereiche sind willkommen. Auch Organisationen, die bereits eine veraltete Webseite haben und diese ersetzen möchten, können sich bewerben.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Die Bewerbung ist bewusst kurz gehalten. Sie benötigen lediglich:
- Name und Anschrift der Organisation
- Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer einer Ansprechperson
- Eine kurze Beschreibung Ihrer Tätigkeit (wenige Sätze reichen)
- Ihre Motivation für die Teilnahme
- Angabe, ob bereits eine Webseite existiert (und wenn ja, welche)
- Ihre Mitgliederzahl
- Den aktuellen Freistellungsbescheid als PDF oder Bild (JPG, PNG)
Der Freistellungsbescheid ist das Dokument, mit dem das Finanzamt die Gemeinnützigkeit bestätigt. Er wird in der Regel alle drei Jahre neu ausgestellt. Falls Sie ihn nicht zur Hand haben, hilft deshalb Ihr Kassenwart oder Ihr Steuerberater weiter. Bei neu gegründeten Vereinen akzeptieren wir auch den Bescheid über die vorläufige Feststellung der Gemeinnützigkeit.
Schritt 1: Bewerbungsformular ausfüllen
Das Formular finden Sie auf der Seite zum Förderprogramm. Bewerbungen sind seit 2026 ganzjährig möglich, es gibt keine Frist mehr. Füllen Sie alle Felder aus und laden Sie den Freistellungsbescheid hoch. Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass Ihre Organisation während des Projekts eine verantwortliche Ansprechperson benennt.
Schritt 2: Kurze Bewertung durch unser Team
Nach Eingang prüfen wir Ihre Bewerbung. Die Bewertung ist kurz und umfasst im Wesentlichen drei Punkte:
- Ist die Gemeinnützigkeit durch den Freistellungsbescheid belegt?
- Hat die Organisation ihren Sitz in Deutschland?
- Passt die Tätigkeit zum Zweck des Programms, also zur Förderung gemeinnütziger Arbeit?
Es gibt also kein Ranking und keinen Wettbewerb zwischen den Bewerbern. Wer die Kriterien erfüllt, erhält eine Zusage. Sie bekommen in jedem Fall eine Rückmeldung per E-Mail.
Schritt 3: Erstgespräch und Planung
Nach der Zusage vereinbaren wir ein Gespräch – telefonisch, per Video oder vor Ort in Gelsenkirchen. Dabei klären wir, welche Inhalte auf die Webseite sollen, ob ein Logo benötigt wird, welche Social-Media-Kanäle sinnvoll sind und wer auf Ihrer Seite die Texte und Bilder liefert. Wenn Sie noch keine konkreten Vorstellungen haben, beraten wir Sie.
Schritt 4: Umsetzung
Wir gestalten und programmieren die Webseite, erstellen Bilder und Logo, richten die Social-Media-Kanäle ein und optimieren die Seite für Suchmaschinen. Sie erhalten Zwischenstände zur Abstimmung. Zum Abschluss zeigen wir Ihnen, wie Sie Termine, Texte und Bilder selbst pflegen können.
Was passiert nach dem ersten Jahr?
Im ersten Jahr übernehmen wir Hosting und Wartung kostenlos. Ab dem zweiten Jahr gelten die Preise für Vereine, die Sie unter webpen.de/vereine-vertrag finden. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie den Vertrag weiterführen. Die Webseite gehört Ihnen.
Typische Fehler bei der Bewerbung
Aus den bisherigen Jahrgängen kennen wir einige Punkte, die den Ablauf unnötig verzögern. Zum Beispiel fehlt häufig der Freistellungsbescheid oder es wird nur die Satzung hochgeladen. Die Satzung reicht jedoch nicht aus, weil nur das Finanzamt die Gemeinnützigkeit bestätigt. Außerdem wird oft eine allgemeine Vereinsadresse ohne Telefonnummer angegeben. Für Rückfragen brauchen wir aber eine Person, die wir direkt erreichen können. Schließlich lohnt es sich, bei der Beschreibung der Tätigkeit konkret zu werden: „Jugendfußball für 120 Kinder in Gelsenkirchen-Buer“ sagt mehr als „Sportverein“.
Häufige Fragen zum Förderprogramm für Vereine
Wir haben schon eine Webseite. Können wir uns trotzdem bewerben?
Ja. Viele geförderte Organisationen hatten vorher eine veraltete Seite. Wir erstellen eine neue.
Unser Verein ist sehr klein. Ist das ein Problem?
Nein. Die Mitgliederzahl ist kein Kriterium.
Wie lange dauert die Bewertung?
In der Regel melden wir uns innerhalb weniger Tage.
Wir sind eine Schule. Brauchen wir einen Freistellungsbescheid?
Öffentliche Schulen reichen stattdessen einen Nachweis des Schulträgers ein. Schreiben Sie das einfach ins Formular.
Weitere Fragen beantworten wir per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +49 (0) 209 519 56 71-0. Zur Bewerbung geht es hier.